Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie, die Auflagen der Verschwiegenheit für PsychotherapeutInnen sind wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzte. Deshalb können Sie sicher sein, dass alles, was Sie mir anvertrauen, vertraulich behandelt wird. Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der therapeutischen Arbeit mit größter Sorgfalt verarbeitet und keinesfalls ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben.

Absageregelung

In Ihrem eigenen Sinne bitte ich Sie, die Absageregelung einzuhalten: Wenn Sie wissen, dass Sie nicht kommen können, teilen Sie es mir bis zwei Tage vor der vereinbarten Stunde mit. Dann kann ich nämlich noch einen Patienten in die entstandene Lücke hereinnehmen und muss Ihnen die Stunde nicht verrechnen. Es ist immer unangenehm, wenn jemand eine Stunde bezahlen muss, die er gar nicht konsumiert hat. Nicht abgesagte Stunden können mit der Krankenkasse nicht verrechnet werden, die Kosten müssen Sie selbst übernehmen.

Kosten

Die Kosten für Psychotherapie sind  USt. frei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994.

Einzelgespräche:
60 Minuten à €  90,00

Familiengespräche:
90 Minuten à € 160,00

Gruppensitzungen:
90 Minuten à € 45,00

Das Honorar wird am Ende der Stunde in bar bezahlt. Ich habe auch ein begrenztes Kontingent an Therapieplätzen zu vergünstigten Tarifen.